Pkw-Vollkaskoversicherung – Versicherungsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Während des Kurses ist den Anweisungen der Trainer unbedingt Folge zu leisten, ein Losfahren in die jeweilige Übung darf nur nach ausdrücklicher Anweisung seitens der ADAC-Trainer erfolgen. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht. Ebenso erlischt der Versicherungsschutz aus § 2.

§ 2 Versicherungen

Für eigene Trainingsveranstaltungen des ADAC bestehen für teilnehmende Fahrzeuge (Pkw und Nutzfahrzeuge) im Rahmen der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände eine subsidiäre Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und eine Fahrzeug-Vollversicherung nur nach ausdrücklicher Buchung dieser Zusatzleistung zu nachfolgenden Bedingungen.

  1. Die Versicherungssumme in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung beträgt pauschal Euro 100,0 Mio. begrenzt auf Euro 8,0 Mio. je Schadensereignis und geschädigte Person.
  2. In der Pkw-Vollversicherung ist die Entschädigungsleistung begrenzt auf Euro 100,0 Tsd. mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von Euro 500,00 in der Voll-/Teilkasko.
  3. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn den Anweisungen der Trainer (Instruktoren) nicht Folge geleistet wird. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der angegebenen Übungs- und Rückfahrgeschwindigkeiten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
  4. Schadensfälle sind unmittelbar am Veranstaltungstag dem Trainer zu melden und schriftlich anzuzeigen; spätere Schadensmeldungen werden nicht als Schadensfälle akzeptiert. Unterlässt der Teilnehmer die Anzeige des Schadens am Veranstaltungstag, ist er mit seinem Anspruch ausgeschlossen.
  5. Eine nachträgliche Anmeldung der Versicherung nach Beginn der ersten Übung ist unzulässig und kann nicht berücksichtigt werden.

§ 3 Haftung

  1. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Fahrsicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotential handelt, bei der auch bei Einhaltung der für die Veranstaltung anerkannten Regeln eine Schädigung nicht auszuschließen ist. Der Teilnehmer nimmt daher auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Eine Haftung für Schäden aufgrund der veranstaltungstypischen Gefahren ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer verzichtet insoweit auf jedwede Ansprüche gegen den ADAC und dessen Erfüllungshilfen wegen entstandener Sach- und Personenschäden.
  2. Im Übrigen ist die Haftung des ADAC ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des ADAC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Er- füllungsgehilfen des ADAC beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtver- letzung des ADAC oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des ADAC beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch dann nicht, wenn und soweit Versicherungsschutz nach § 2 besteht.
  3. Der ADAC haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch höhere Gewalt entstehen.

Stand: 01.01.2010